500 € Tippgeber-Prämie für einen einfachen Hinweis

Kennen Sie jemanden, der Schwierigkeiten mit Treppen im eigenen Zuhause hat? Leiten Sie den Kontakt weiter: Wir übernehmen alles Weitere.

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So funktioniert es

Kontakt weiterleiten

Sie tragen die Kontaktdaten der interessierten Person im Formular ein.

Wir übernehmen

Beratung, Planung, Montage und komplette Umsetzung erfolgen durch uns.

Auszahlung erhalten

Nach erfolgreicher Montage und Zahlungseingang überweisen wir 500 €.

Nicht nur einfach, auch sicher

Ihr Vorteil - ohne Verpflichtung

Sie gehen keinerlei Verpflichtung ein. Es besteht keine Beratungs- oder Verkaufspflicht. Im Gegenteil: Wir wünschen uns sogar, dass Sie nichts weiter tun.

Seit 1985 am Markt

Unsere langjährige Erfahrung steht für Verlässlichkeit und Qualität. So profitieren unsere Kunden von bewährten Lösungen und einer sicheren Umsetzung.

Regionale Montage

Unsere erfahrenen Fachkräfte aus der Region installieren den Lift fachgerecht und zügig. So profitieren Sie von kurzen Wegen und persönlicher Betreuung.

Service & Wartung als Garantie

Auch nach der Montage bleiben wir der Ansprechpartner. So können Sie Ihr neues Plus an Sicherheit dauerhaft sorgenfrei nutzen.

Tippgebende Person

Interessent

Vielen Dank! Wir sorgen uns gut um Deinen Hinweis!
Das sollte nicht passieren. Schick uns doch kurz eine Nachricht an sales@lippelift.de!

Rechtliche Hinweise & Tippgeberbedingungen

Tippgeber- / Kooperationsvereinbarung

Umsetzung barrierefreier Wohnlösungen
Stand:24.02.2025

§1 Gegenstand der Vereinbarung

(1)             Der Tippgeber kann dem Auftragnehmer Hinweise auf Personen geben, die Interesse an barrierefreien                    Wohnlösungen, insbesondere Treppenliftanlagen, haben.
(2)            Der Tippgeber erbringt ausschließlich eine Hinweisgabe. Er führt keine Beratung, Vermittlung,                    Vertragsverhandlung oder Verkaufsleistung durch.

§2 Vergütung

(1)              Für einen Hinweis erhält der Tippgeber eine einmalige Vergütung in Höhe von 500 € pro montierter Anlage, sofern:
            a.     ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Endkunden zustande kommt,
            b.    die Anlage vollständig montiert ist und
            c.     die Abschlussrechnung vollständig beglichen wurde.
(2)            Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn der Hinweis über das bereitgestellte Weiterleitungsformular erfolgt ist.
(3)            Ein Rechtsanspruch auf zukünftige Vergütungen besteht nicht.

§3 Keine Arbeits- oder Handelsvertreterbeziehung

(1)              Der Tippgeber handelt eigenverantwortlich undist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter des Auftragnehmers.
(2)            Es besteht keine Verpflichtung zur Tätigkeit,keine Mindestanzahl von Hinweisen und keine Weisungsgebundenheit.

§4 Steuerliche Verantwortung

(1)              Die Vergütung stellt einkommensteuerpflichtigeEinnahmen dar, sofern gesetzlich nichts anderes gilt.
(2)            Die steuerliche Erklärung sowie etwaigesozialversicherungsrechtliche Pflichten obliegen ausschließlich dem Tippgeber.
(3)            Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,Steuern oder Sozialabgaben abzuführen oder steuerliche Prüfungen vorzunehmen.

§5 Datenschutz und Einwilligung

Der Tippgeber stellt sicher, dass die weitergeleitete Person ausdrücklich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer eingewilligt hat.

§6 Vertragsschluss

Diese Vereinbarung kommt zustande, indem der Tippgeber im Weiterleitungsformular die Zustimmung zu diesen Bedingungen erklärt.
Tippgeberbedingungen als PDF herunterladen