Zielgruppe
Menschen mit Behinderung
Auf einen Blick – Bedingungen & Voraussetzungen
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Kein Rechtsanspruch. Programme, Budgets und Voraussetzungen ändern sich – bitte Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen.
Bayern unterstützt Menschen mit Behinderung durch das Bayerische Wohnungsbauprogramm mit leistungsfreien Baudarlehen. Im Gegensatz zu Zuschüssen handelt es sich hierbei um Darlehen ohne Zinsen, die flexibel abgelöst werden können. Dieses Programm richtet sich insbesondere an Eigentümer von Eigenwohnraum, die ihre Wohnung oder ihr Haus barrierefreier gestalten möchten.
Dazu gehören bauliche Anpassungen wie:
Badumbauten für Barrierefreiheit (behindertengerechte Duschen, Badewannenlift)
Treppenlift-Einbau Rampen und Schwellensenkungen
Türverbreiterungen für Rollstühle
Handläufe und Stützgriffe
Automatische Türöffner
Bodenebene Duschen und rutschsichere Bodenbeläge
Das Programm ist ausschließlich für Eigentümer von Eigenwohnraum konzipiert – Mieter können hier nicht antragstellen. Die maximale Förderung beträgt 10.000 Euro pro Maßnahme als leistungsfreies Baudarlehen. Dieses Darlehen wird ohne Zinsen gewährt und kann nach individueller Vereinbarung abgelöst werden.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen medizinisch notwendig sind und die Lebensqualität der betroffenen Person erheblich verbessern. Eine Kombination mit der Pflegekasse-Förderung ist möglich: Die Pflegekasse zahlt zuerst bis 4.180 Euro, dann kann Bayern zusätzlich fördern.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt. Wichtig: Der Antrag muss vorher gestellt werden - mit Maßnahmenbeginn darf nicht begonnen werden, bevor die Genehmigung vorliegt. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 4-6 Wochen. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Darlehensvertrag, den Sie mit Ihrer Bank abschließen.
Wichtig zu wissen: Bayern fördert hier nur Eigentümer. Für Mieter kommt nur die Pflegekasse in Frage, da diese auch ohne Eigentumsrecht fördert.
✅ Eigentümer von Eigenwohnraum erforderlich (Haus oder Eigentumswohnung)
✅ Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
✅ Medizinische Notwendigkeit erforderlich
✅ Leistungsfreies Darlehen (nicht als Zuschuss)
✅ Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen
✅ Max. 10.000 Euro pro Maßnahme
✅ Kombinierbar mit Pflegekasse-Förderung (4.180 Euro)
✅ Antragstellung beim Landratsamt oder kreisfreier Stadt
✅ Nachweise erforderlich: Ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschläge, Eigentumsnachweis
✅ Mieter können nicht antragstellen – hier ist nur Pflegekasse zuständig
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