Zielgruppe
Pflegebedürftige
Auf einen Blick – Bedingungen & Voraussetzungen
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Kein Rechtsanspruch. Programme, Budgets und Voraussetzungen ändern sich – bitte Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen.
Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die pflegebedürftigen Menschen helfen, möglichst lange selbstständig in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu leben. Diese Leistung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und Selbstständigkeit von älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Dazu gehören folgende bauliche Anpassungen:
Rutschsichere Bodenbeläge und Anti-Rutsch-Beschichtungen
Barrierefreie Zugänge und Schwellensenkungen
Behindertengerechte Badumbauten (bodenebene Duschen, Haltegriffe)
Rampen und Aufzugsanlagen
Türverbreiterungen für Rollstühle
Handläufe und Geländer
Fest verbaute technische Hilfen (automatische Türöffner, Treppenlifte)
Die Maßnahmen müssen medizinisch notwendig sein und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person erheblich verbessern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller Eigentümer oder Mieter der Immobilie ist – allerdings müssen Mieter eine schriftliche Zustimmung des Vermieters vorlegen.
Der Leistungsbetrag wurde zum 1.1.2025 um 4,5 % erhöht und liegt damit bei maximal 4.180 Euro pro Maßnahme. In Ausnahmefällen, wenn die Situation besonders schwerwiegend ist, kann die Pflegekasse auch zu einer höheren Förderung ermächtigt werden.
Die Antragstellung muss vor dem Beginn der eigentlichen Maßnahmen erfolgen. Nach Einreichung entscheidet die Pflegekasse in der Regel innerhalb von drei Wochen über den Antrag. Falls eine medizinische Bewertung durch den Medizinischen Dienst erforderlich ist, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf fünf Wochen.
Wichtig zu wissen: Die Förderung durch die Pflegekasse ist grundsätzlich vorrangig gegenüber anderen Trägern wie dem Sozialamt oder der Unfallversicherung. Das bedeutet, dass Pflegeversicherte zuerst hier antragen sollten.
✅ Pflegegrad 1 bis 5 erforderlich (auch Pflegegrad 1)
✅ Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
✅ Entscheidung innerhalb von 3 Wochen (5 Wochen mit Medizinischem Dienst)
✅ Eigenanteil nach Einkommen möglich (bis 10 % selbst tragen, max. 200 Euro pro Maßnahme)
✅ Keine Zuschüsse für Schönheitsreparaturen oder rein kosmetische Arbeiten
✅ Mieter: Schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich
✅ Vorrangig vor Sozialamt und Unfallversicherung
✅ Nachweise erforderlich: Ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschläge, ggf. Versicherungsnachweis
✅ Mehrere Maßnahmen möglich, solange Gesamtbetrag 4.180 Euro nicht überschritten wird
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