Zielgruppe
Menschen mit Behinderung
Auf einen Blick – Bedingungen & Voraussetzungen
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Kein Rechtsanspruch. Programme, Budgets und Voraussetzungen ändern sich – bitte Antrag immer vor Vorhabensbeginn stellen.
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine spezialisierte Beratungs- und Begleitungsstelle nach SGB IX für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen im beruflichen Kontext. Die IFD arbeiten im Auftrag von Inklusionsämtern, Rehabilitationsträgern (wie Rentenversicherung oder Arbeitsagentur) und Trägern der Eingliederungshilfe.
Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit Behinderung dabei zu helfen, einen geeigneten, regulären Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, zu behalten oder neue berufliche Perspektiven zu entwickeln. Der IFD ist besonders relevant für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung nach dem SGB IX, die eine intensive Unterstützung benötigen.
Die Services des IFD umfassen eine breite Palette von Unterstützungsleistungen:
Berufliche Orientierung und Potentialabklärung
Arbeitsplatzsuche und Vermittlung auf dem regulären Arbeitsmarkt
Unterstützung beim Bewerbungsprozess und Vorstellungsgesprächen
Begleitung während der Einarbeitung in neuen Jobs
Konfliktlösung am Arbeitsplatz und Mediation
Regelmäßige Nachbetreuung zur Sicherung der Beschäftigung
Der Dienst arbeitet eng mit Arbeitgebern zusammen, um Missverständnisse zu klären und arbeitsplatzgerechte Anpassungen zu initiieren.
Der IFD begleitet auch besondere Übergänge:
Von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Von der Schule ins Arbeitsleben für Schüler mit Behinderungen
Von der Reha in den Job
Auf Anfrage kann der IFD auch bei der Vermittlung zu anderen Förderungen helfen – etwa bei Wohnungsanpassung, Assistenz oder beruflicher Weiterbildung.
Ein großer Vorteil des IFD ist, dass die Beratung und Begleitung völlig kostenlos für betroffene Menschen ist. Die Finanzierung erfolgt durch die öffentlichen Träger. Somit gibt es keine Hürden, um Unterstützung zu erhalten. Die Inanspruchnahme von IFD-Leistungen ist nicht an Einkommen oder Vermögen gebunden.
Allerdings variiert die Qualität und Verfügbarkeit der IFD-Dienste regional – in manchen Bundesländern und Kommunen sind die Angebote besser ausgebaut als in anderen. Eine Anfrage bei der lokalen Arbeitsagentur, dem Inklusionsamt oder dem Sozialamt kann Auskunft über die zuständigen Dienste geben.
✅ Kostenlos für Betroffene (öffentlich finanziert)
✅ Berufstätigkeit, Arbeitssuchend oder Schulübergang (auch Schüler in Werkstattanbahnung)
✅ Schwerbehindertenstatus oder Gleichstellung nach SGB IX möglich
✅ Antrag durch Arbeitsagentur, Reha-Träger, Inklusionsamt oder persönlich möglich
✅ Individuelle Lösungsfindung und intensive Begleitung
✅ Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Fachdiensten und Behörden
✅ Unterstützung bei außergewöhnlichen Belastungen im Job
✅ Vermittlung zu anderen Leistungsträgern (Wohnung, Assistenz, etc.)
✅ Längerfristige Begleitung möglich
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