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Unfallversicherung (DGUV)
Letzte Änderung:
08.01.2026

Die großzügigste Förderung im Sozialversicherungssystem

Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der Länder) gewährt Wohnungshilfe bei Behinderungen, die auf Berufsunfälle, Wegeunfälle oder anerkannte Berufskrankheiten zurückgehen.

Im Gegensatz zu allen anderen Trägern übernimmt die Unfallversicherung nicht nur die reinen Umbaukosten, sondern auch:

Maklergebühren beim Hauskauf

Planungskosten und Architekturleistungen

Erforderliche Umzüge in behinderungsgerechte Wohnungen

Komplette Neubaumaßnahmen zur Herstellung eines vollständig angepassten Wohnraums

Die Leistung verfolgt das übergeordnete Ziel maximaler Rehabilitation und vollständiger Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben – der Gedanke der Unfallversicherung ist, dass Versicherte so weit wie möglich in ihr altes Leben zurückkehren sollen.

Beispiele aus der Praxis

Ein Versicherter, der durch einen Arbeitsunfall querschnittsgelähmt wurde und vorher in einer engen Altbauwohnung lebte, kann beispielsweise von der Unfallversicherung eine Neubaumaßnahme finanziert bekommen oder eine behindertengerechte Wohnung erworben werden – inklusive aller notwendigen Anpassungen, Umzug und sogar Maklergebühren. Dies ist eine der großzügigsten Förderungen im deutschen Sozialversicherungssystem.

Die Unfallversicherung verhandelt oft direkt mit Handwerksbetrieben und kann durch ihre Masse bessere Preise erzielen. Versicherte erhalten die Leistung ohne Kostenbeteiligung – es gibt keine Zuzahlungen oder Eigenanteile.

So funktioniert das Antragsverfahren

Das Antragsverfahren beginnt in der Regel durch den Vorfall selbst: Wird ein Arbeitsunfall angezeigt und anerkannt, werden Rehabilitationsträger eingeschaltet. Der Reha-Manager der Berufsgenossenschaft führt dann eine Bedarfsermittlung durch und entwickelt gemeinsam mit dem Versicherten einen Rehabilitationsplan, in dem auch Wohnungshilfe als Leistung enthalten sein kann.

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, da genaue Planungen und ggf. Neu- oder Umzüge vorbereitet werden müssen.

⚠️ Wichtig: Der Anspruch auf Wohnungshilfe besteht nur, wenn die Behinderung tatsächlich auf einen versicherten Arbeitsunfall zurückgeht.

Unbegrenzt (Vollkostenübernahme möglich)

Oft deutlich über 4.180 Euro

Auf einen Blick:

✅ Behinderung muss auf Arbeitsunfall, Wegeunfall oder anerkannte Berufskrankheit zurückgehen

✅ Antragstellung durch die zuständige Berufsgenossenschaft

✅ Bedarfsermittlung und Rehabilitationsplanung durch die Berufsgenossenschaft

✅ Keine Kostenbeteiligung durch Versicherte (100 % Übernahme)

✅ Umfang: Umbau, Umzug, Makler, Planung, Neubau, technische Ausstattung

✅ Subsidiärer Anspruch gegenüber anderen Trägern

✅ Langfristige Begleitung durch Reha-Manager

✅ Arbeitsunfall muss anerkannt sein

✅ Ggf. Koordination mit anderen Leistungen (Erwerbstätigenrente, Übergangsgeld)

Quelle:
https://www.dguv.de/medien/inhalt/reha_leistung/richtlinien_uvt/wohn.pdf