Was ist die Wohnungsanpassung des LWL-Inklusionsamts?
Das Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist einer der größten Hilfezahler für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe zahlt Zuschüsse für Wohnungsanpassungen, die Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen helfen, selbstständig und unabhängig zu leben. Diese Leistung ist eine Ergänzung zur Pflegekasse und ermöglicht oft umfassendere Umbaumaßnahmen.
Dazu gehören bauliche Anpassungen wie:
Anpassung von Wohnräumen (Badumbau, Türverbreiterungen, Rampen)
Speziell angefertigte Küchenausstattungen für Rollstuhlnutzer
Umzugsbeihilfen für barrierefreie Wohnungen
Wohnraumbedarf für Assistenzkräfte
Automatische Türöffner und technische Hilfen Handläufe und Stützgriffe
Bodenebene Duschen und barrierefreie Badausstattungen
Wer kann antragstellen und wie hoch ist die Förderung?
Das LWL-Programm richtet sich an Menschen mit anerkannter Behinderung und Pflegebedürftigkeit. Anders als die Pflegekasse gibt es beim LWL oft keine festgelegte Obergrenze – die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten und der medizinischen Notwendigkeit. Das LWL fördert auch Maßnahmen, die die Pflegekasse nicht übernimmt, wie beispielsweise spezialisierte Küchenausstattungen für Rollstuhlnutzer oder Wohnraum für Assistenzkräfte.
Das Programm "Selbstständiges Wohnen" (SeWo) fördert zusätzlich innovative Wohnmodelle mit insgesamt 10 Millionen Euro in 15 Projekten. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen LWL-Inklusionsamt in Ihrem Kreis.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Antragstellung muss ebenfalls vor Maßnahmebeginn erfolgen. Das LWL arbeitet eng mit der Pflegekasse zusammen: Oft wird die Pflegekasse zuerst in Anspruch genommen, dann fördert das LWL die Differenz. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Ein persönlicher Vor-Ort-Termin zur Besichtigung ist häufig erforderlich.
Wichtig zu wissen: Die LWL-Förderung ist nachrangig gegenüber der Pflegekasse. Das bedeutet, Sie müssen zuerst bei der Pflegekasse antragen. Erst dann können Sie beim LWL für die Restkosten einreichen.
