Was ist die Wohnungsanpassung in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern bietet ein differenziertes Förderprogramm für Wohnungsanpassungen mit zwei Förderungsvarianten. Das Programm "Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen" unterstützt gezielt Mobilitätsmaßnahmen und rollstuhlgerechte Umbauten. Je nach Art und Umfang der geplanten Maßnahmen können unterschiedliche Höchstbeträge in Anspruch genommen werden.
Dazu gehören bauliche Anpassungen wie:
Personenaufzüge und Treppenlifte
Rollstuhlgerechte Badumbauten
Bodenebene Duschen mit Haltegriffen
Türverbreiterungen und Rampen
Schwellensenkungen
Rutschsichere Bodenbeläge
Automatische Türöffner
Handläufe und Stützgriffe
Wer kann antragstellen und wie hoch ist die Förderung?
Das Programm richtet sich an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen. Es gibt zwei Förderungsvarianten: Variante 1 für allgemeine Barrierefreiheit mit bis zu 8.000 Euro und Variante 2 speziell für rollstuhlgerechte Umbauten mit bis zu 20.000 Euro. Die höhere Förderung wird gewährt, wenn die geplanten Maßnahmen primär der Gewährleistung der Rollstuhlmobilität dienen.
Eine Kombination mit der Pflegekasse-Förderung ist möglich und wird empfohlen, um die maximale Förderung auszuschöpfen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter können antragstellen.
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Die Antragstellung erfolgt über die Förderdatenbank des Bundes oder direkt bei der zuständigen Stelle in Ihrer Region. Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn eingereicht werden - das ist die wichtigste Voraussetzung. Die Bearbeitungszeit liegt bei etwa 4-6 Wochen. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und können die Arbeiten durchführen.
Wichtig zu wissen: Die Einstufung in Variante 1 oder 2 erfolgt basierend auf der Art der Maßnahmen und dem medizinischen Gutachten. Eine Beratung vor Antragstellung ist empfohlen.
