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Wohnungsamt
Letzte Änderung:
07.01.2026

Was ist die Wohnungsanpassung in Brandenburg?

Brandenburg bietet eines der großzügigsten Förderprogramme für barrierefreie Wohnungsanpassungen in Deutschland. Das Landesprogramm unterstützt Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen mit Zuschüssen (nicht Darlehen) für umfangreiche Umbaumaßnahmen. Anders als in anderen Bundesländern werden hier auch Mieter gefördert - allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters.

Dazu gehören bauliche Anpassungen wie:

Badumbauten und bodenebene Duschen

Türverbreiterungen und Rampen

Schwellensenkungen

Handläufe und Stützgriffe

Treppenlifte und Aufzugsanlagen

Automatische Türöffner

Rutschsichere Bodenbeläge

Behindertengerechte Küchenausstattung

Wer kann antragstellen und wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung richtet sich an Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und anerkannter Behinderung: Sowohl Eigentümer als auch Mieter können antragstellen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 26.000 Euro pro Maßnahme, was es ermöglicht, auch größere Umbaumaßnahmen vollständig zu finanzieren.

Die Antragstellung erfolgt über die zuständigen Wohnungsämter bei Landkreisen, kreisfreien Städten oder Gemeinden. Eine Kombination mit der Pflegekasse-Förderung ist möglich. Oft wird erst die Pflegekasse mit 4.180 Euro gefördert, dann Brandenburg bis zu 26.000 Euro zusätzlich.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn beim zuständigen Wohnungsamt eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei 6-8 Wochen. Ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung und Begutachtung ist in vielen Fällen erforderlich. Nach Genehmigung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und können die Maßnahmen durchführen.

Wichtig zu wissen: Brandenburg berücksichtigt beim Antrag auch die finanzielle Situation des Antragstellers: Menschen mit geringeren Einkommen können unter Umständen höhere Förderquoten erhalten.

Bis zu 26.000 Euro Förderung pro Maßnahme

Auf einen Blick:

✅ Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder anerkannter Behinderung

✅ Antrag muss vor Maßnahmenbeginn beim Wohnungsamt gestellt werden

✅ Medizinische Notwendigkeit erforderlich

✅ Eigentümer und Mieter förderbar (Mieter: Vermieterzustimmung erforderlich)

✅ Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen (mit Vor-Ort-Besichtigung)

✅ Max. 26.000 Euro pro Maßnahme

✅ Kombinierbar mit Pflegekasse-Förderung

✅ Antragstellung beim Wohnungsamt (Landkreis, Stadt, Gemeinde)

✅ Nachweise erforderlich: Ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschläge, Behindertenausweis

✅ Finanzielle Situation wird berücksichtigt

Quelle:
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html